Post by Friedhelm NeyerPost by Sven PreuskeHallo Friedhelm!
FN> ... wende dich an den Hersteller, wenn die Schuhe nicht gerade
FN> Billigstware um 9,95 ? vom Krabbeltisch sind, hast du die Chance, beim
FN> Hersteller etwas zu erreichen - z. B. mit Lloyd-Schuhen geht das in der
FN> Regel. M. E. gilt die gesetzliche Gewährleistung für _alle_ Produkte,
FN> wüßte jetzt nicht, daß Schuhe davon ausgeschlossen wären
Sind sie auch nicht. Aber wie willst Du beweisen, dass die Schuhe das
Sohlenproblem von Anfang an hatten? Nach 6 Monaten obliegt die
Beweislast ja eben dem Käufer, insofern stimmt die Behauptung
praktisch gesehen..
... sag ich doch, nach 6 Monaten wird das schwierig, aber nochmals, wenn
das Markenschuhe sind, gibt es beim Hersteller durchaus die Chance
etwas zu erreichen (... und wenn es nur ein Gutschein o. ä. ist)
In den AGBs habe ich das Folgende gefunden:
5. Gewährleistung/Garantie
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre und beginnt mit
der Übergabe der Ware. In dieser Zeit werden alle Mängel, die der
gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegen, kostenlos behoben. Ihre
Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung
(Mangelbeseitigung / Neulieferung) beschränkt. Bei Fehlschlagen der
Nacherfüllung haben Sie nach Ihrer Wahl einen Anspruch auf Rücktritt vom
Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises.
Dann werde ich nochmal hingehen. BEIDE(!) Schuhe lösen sich praktisch
auf und sehen kaum verschlissen aus. Das darf doch selbst nach 1,5
Jahren nicht auftreten. Normalerweise sortiere ich Schuhe aus, weil sie
verschlissen sind (> 4 Jahre!) - aufgelöst hat sich bisher noch keiner.
Marco