Discussion:
Garantie/Gewährleistung für Schuhe
(zu alt für eine Antwort)
Marco
2005-04-07 15:04:20 UTC
Permalink
Hallo Leute,

weiß jemand, ob es auf Schuhe auch 2 Jahre Garantie gibt?

Danke und Gruß Marco
Friedhelm Neyer
2005-04-07 17:22:53 UTC
Permalink
Post by Marco
Hallo Leute,
weiß jemand, ob es auf Schuhe auch 2 Jahre Garantie gibt?
Danke und Gruß Marco
... warum sollte es das bei Schuhen nicht geben ?
Ich bekam jedenfalls vor einigen Monaten für relativ teure Schuhe
nach etwa 3 Monaten mein Geld wieder, weil die teuren Treter bereits ein
Loch in der Sohle hatten. Wie das allerdings ab dem 7. Monat
(Beweislastumkehr) aussieht, kann ich nicht sagen ...

Friedhelm
Marco
2005-04-07 20:40:28 UTC
Permalink
Post by Friedhelm Neyer
Post by Marco
Hallo Leute,
weiß jemand, ob es auf Schuhe auch 2 Jahre Garantie gibt?
Danke und Gruß Marco
... warum sollte es das bei Schuhen nicht geben ?
Ich bekam jedenfalls vor einigen Monaten für relativ teure Schuhe
nach etwa 3 Monaten mein Geld wieder, weil die teuren Treter bereits ein
Loch in der Sohle hatten. Wie das allerdings ab dem 7. Monat
(Beweislastumkehr) aussieht, kann ich nicht sagen ...
Friedhelm
Ich habe Schuhe, bei denen sich die Sohle ablöst, und die sind 1,5 Jahre
alt. Ich wollte die umtauschen - die im Laden haben aber gesagt, bei
Schuhen gäbe es nur ein halbes Jahr Garantie. Hmm?!

Zum Thema Beweislast: Ich wüßte nicht, wie man Schuhe so tragen kann,
dass sich die Sohlen ablösen?!

Marco
Friedhelm Neyer
2005-04-08 07:10:27 UTC
Permalink
Post by Marco
Post by Friedhelm Neyer
Post by Marco
Hallo Leute,
weiß jemand, ob es auf Schuhe auch 2 Jahre Garantie gibt?
Danke und Gruß Marco
... warum sollte es das bei Schuhen nicht geben ?
Ich bekam jedenfalls vor einigen Monaten für relativ teure Schuhe
nach etwa 3 Monaten mein Geld wieder, weil die teuren Treter bereits
ein Loch in der Sohle hatten. Wie das allerdings ab dem 7. Monat
(Beweislastumkehr) aussieht, kann ich nicht sagen ...
Friedhelm
Ich habe Schuhe, bei denen sich die Sohle ablöst, und die sind 1,5 Jahre
alt. Ich wollte die umtauschen - die im Laden haben aber gesagt, bei
Schuhen gäbe es nur ein halbes Jahr Garantie. Hmm?!
Zum Thema Beweislast: Ich wüßte nicht, wie man Schuhe so tragen kann,
dass sich die Sohlen ablösen?!
Marco
... wende dich an den Hersteller, wenn die Schuhe nicht gerade
Billigstware um 9,95 € vom Krabbeltisch sind, hast du die Chance, beim
Hersteller etwas zu erreichen - z. B. mit Lloyd-Schuhen geht das in der
Regel. M. E. gilt die gesetzliche Gewährleistung für _alle_ Produkte,
wüßte jetzt nicht, daß Schuhe davon ausgeschlossen wären

Friedhelm
Sven Preuske
2005-04-10 10:26:00 UTC
Permalink
Hallo Friedhelm!

Am 10.04.05 schriebst Du zum Thema "Re: Garantie/Gewährleistung für Schuhe":

FN> ... wende dich an den Hersteller, wenn die Schuhe nicht gerade
FN> Billigstware um 9,95 ? vom Krabbeltisch sind, hast du die Chance, beim
FN> Hersteller etwas zu erreichen - z. B. mit Lloyd-Schuhen geht das in der
FN> Regel. M. E. gilt die gesetzliche Gewährleistung für _alle_ Produkte,
FN> wüßte jetzt nicht, daß Schuhe davon ausgeschlossen wären

Sind sie auch nicht. Aber wie willst Du beweisen, dass die Schuhe das
Sohlenproblem von Anfang an hatten? Nach 6 Monaten obliegt die Beweislast
ja eben dem Käufer, insofern stimmt die Behauptung praktisch gesehen..

Sven
Friedhelm Neyer
2005-04-10 15:33:40 UTC
Permalink
Post by Sven Preuske
Hallo Friedhelm!
FN> ... wende dich an den Hersteller, wenn die Schuhe nicht gerade
FN> Billigstware um 9,95 ? vom Krabbeltisch sind, hast du die Chance, beim
FN> Hersteller etwas zu erreichen - z. B. mit Lloyd-Schuhen geht das in der
FN> Regel. M. E. gilt die gesetzliche Gewährleistung für _alle_ Produkte,
FN> wüßte jetzt nicht, daß Schuhe davon ausgeschlossen wären
Sind sie auch nicht. Aber wie willst Du beweisen, dass die Schuhe das
Sohlenproblem von Anfang an hatten? Nach 6 Monaten obliegt die Beweislast
ja eben dem Käufer, insofern stimmt die Behauptung praktisch gesehen..
... sag ich doch, nach 6 Monaten wird das schwierig, aber nochmals, wenn
das Markenschuhe sind, gibt es beim Hersteller durchaus die Chance
etwas zu erreichen (... und wenn es nur ein Gutschein o. ä. ist)
Marco
2005-04-10 23:07:10 UTC
Permalink
Post by Friedhelm Neyer
Post by Sven Preuske
Hallo Friedhelm!
FN> ... wende dich an den Hersteller, wenn die Schuhe nicht gerade
FN> Billigstware um 9,95 ? vom Krabbeltisch sind, hast du die Chance, beim
FN> Hersteller etwas zu erreichen - z. B. mit Lloyd-Schuhen geht das in der
FN> Regel. M. E. gilt die gesetzliche Gewährleistung für _alle_ Produkte,
FN> wüßte jetzt nicht, daß Schuhe davon ausgeschlossen wären
Sind sie auch nicht. Aber wie willst Du beweisen, dass die Schuhe das
Sohlenproblem von Anfang an hatten? Nach 6 Monaten obliegt die
Beweislast ja eben dem Käufer, insofern stimmt die Behauptung
praktisch gesehen..
... sag ich doch, nach 6 Monaten wird das schwierig, aber nochmals, wenn
das Markenschuhe sind, gibt es beim Hersteller durchaus die Chance
etwas zu erreichen (... und wenn es nur ein Gutschein o. ä. ist)
In den AGBs habe ich das Folgende gefunden:


5. Gewährleistung/Garantie
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre und beginnt mit
der Übergabe der Ware. In dieser Zeit werden alle Mängel, die der
gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegen, kostenlos behoben. Ihre
Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung
(Mangelbeseitigung / Neulieferung) beschränkt. Bei Fehlschlagen der
Nacherfüllung haben Sie nach Ihrer Wahl einen Anspruch auf Rücktritt vom
Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises.

Dann werde ich nochmal hingehen. BEIDE(!) Schuhe lösen sich praktisch
auf und sehen kaum verschlissen aus. Das darf doch selbst nach 1,5
Jahren nicht auftreten. Normalerweise sortiere ich Schuhe aus, weil sie
verschlissen sind (> 4 Jahre!) - aufgelöst hat sich bisher noch keiner.

Marco
Friedhelm Neyer
2005-04-11 11:27:37 UTC
Permalink
... snip
5. Gewährleistung/Garantie
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre und beginnt mit
der Übergabe der Ware. In dieser Zeit werden alle Mängel, die der
gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegen, kostenlos behoben. Ihre
Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung
(Mangelbeseitigung / Neulieferung) beschränkt. Bei Fehlschlagen der
Nacherfüllung haben Sie nach Ihrer Wahl einen Anspruch auf Rücktritt vom
Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises.
Dann werde ich nochmal hingehen. BEIDE(!) Schuhe lösen sich praktisch
auf und sehen kaum verschlissen aus. Das darf doch selbst nach 1,5
Jahren nicht auftreten. Normalerweise sortiere ich Schuhe aus, weil sie
verschlissen sind (> 4 Jahre!) - aufgelöst hat sich bisher noch keiner.
Marco
... sollte funktionieren, obwohl ich auch schon mal den Fall hatte, daß
neue Schuhe nach nur wenigen Wochen (!) ein 5-Mark-Stück-großes Loch in
der Sohle hatten und ich mir vom Verkäufer sagen lassen mußte:
" ... normalerweise hat man zwei oder mehr Paar Schuhe, die man
abwechselnd anziehen sollte ...."
Nachdem ich ihm dann aber klargemacht hatte, daß ich ganz allein
entscheide, wann und wie oft ich welche Schuhe anziehe, hat er mir mein
Geld zurückgegeben.

Friedhelm

Lesen Sie weiter auf narkive:
Loading...